Düngeverordnung Hoftorbilanz kommt nicht
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hat einen mit den anderen Ressorts abgestimmten Entwurf für die neue Düngeverodnung veröffentlicht. Der Text stellt einen Kompromiss dar, der weder Umweltorganisationen noch Bauernverbände zufriedenstellt. Möglich wurde die Einigung, weil mehrere Öffnungsklauseln es den Bundesländern erlauben, zusätzliche Anforderungen zu stellen. Der Entwurf verschärft zwar die Anforderungen an die Nährstoffbilanz, die ein Betrieb erstellen muss. Die von Umweltverbänden und Umweltbundesamt geforderte Hoftorbilanz kommt jedoch nicht. Es bleibt bei einer rein flächenbezogenen Berechnung. In den Grenzwert von 170 kg Stickstoff je ha werden die Gärrückstande von Biogasanlagen einbezogen. Die Länder können hiervon Abweichungen beschließen – nach unten und im Falle von Biogasgärrückständen auch nach oben.
Den gesamten Text lesen Sie in Ausgabe Nr. 01/15 auf Seite 11.
Weitere Beiträge zum Thema Immissionsschutz in diesem Heft:
Feinstaub: Neue Werte seit 1. Januar
Schadstoffe im Innenraum: Renovieren schadet Ungeborene