Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Ladeinfrastruktur Privates Laden außen vor
Der vorliegende GEG-Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) lässt europäische Vorgaben zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge außen vor. Das kritisiert das Bundesumweltministerium (BMU).Die geänderte EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie vom Sommer 2018 legt auch Mindestanforderungen an Ladepunkte und die Verbauung von Leitungsinfrastruktur, also die Schutzrohre für Elektrokabel, bei Gebäuden mit mindestens zehn Stellplätzen fest. Bei Nichtwohngebäuden muss mindestens jeder fünfte Stellplatz die Leitungsinfrastruktur besitzen und eine öffentlich zugängliche Elektrotanke. Wohngebäude dagegen müssen für jeden Stellplatz die Leitungsinfrastruktur verbauen, jedoch noch keine Ladestationen errichten.
Den gesamten Text lesen Sie in Ausgabe März 2019 auf Seite 19.
Weitere Beiträge zum Thema Energie in diesem Heft:
Stromexport: Deutscher Kohlestrom für
französische Heizungen
European Energy Award in Baden-Württemberg: 37 Kommunen ausgezeichnet
Netzentwicklungsplan: Weiterer Ausbau vonnöten
Erneuerbare und Landschaftsnutzung: Im Einklang mit der Natur
Erneuerbare Energien auf Länderebene: Brandenburg stark im Solarstrom