Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat dem Landkreis Karlsruhe den Entwurf für eine Anordnung zur getrennten Sammlung von Bioabfällen zugesandt. Hiermit soll der Kreis verpflichtet werden, Bioabfälle spätestens ab dem 1. Januar 2020 getrennt von anderen Abfallarten zu sammeln. Anordnungen gegen weitere Landkreise sind in Arbeit. Seit Anfang 2015 schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz die getrennte Sammlung von Bioabfällen vor.
„Leider weigert sich der Kreis beharrlich, geltendes Recht umzusetzen“, schimpft Umweltminister Franz Untersteller.
Den gesamten Text lesen Sie in Ausgabe August 2017 auf Seite 15.