|
 |
BRUNSBÜTTEL Zwischenlager.
Das OVG Schleswig hat die Genehmigung von 2003 für das Castor-Zwischenlager neben dem AKW Brunsbüttel am 19.6. für unzulässig erklärt. Die dort lagernden neun Behälter mit abgebrannten Brennstäben seien nur unzureichend gegen Terrorgefahren gesichert, heißt es zur Begründung. Insbesondere ein gezielter Absturz eines Airbus A 380 oder moderne panzerbrechende Waffen würden die Sicherheit gefährden.
von Martin Bopp
> www.schleswig-holstein.de/OVG/DE/OVG_node.html
> Schleswig-Holsteinisches OVG, Pressestelle,
Dr. Birthe Köster, Brockdorff-Rantzau-Str. 13,
24837 Schleswig, Fon 04621/86-1644, Fax -1277, birthe.koester@ovg.landsh.de
Weitere Meldungen in der Ausgabe 13/2013
 
|