Kommunalrecht, Abwasser
Keine rückwirkende Abwassergebühr

Die von der Kommune angeordnete rückwirkende Festsetzung einer Niederschlagswassergebühr ist rechtswidrig, wenn die betroffenen Gebührenzahler mit einer rückwirkenden Festsetzung nicht mehr rechnen mussten und wenn diese Festsetzung eine unzumutbare Belastung darstellt.
Den gesamten Text lesen Sie in Ausgabe Nr. 15-16/13 auf Seite 7.
Weitere Meldungen in der Ausgabe 15-16/2013
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